Mietrecht: Wer muss den Austausch der Schließanlage zahlen?

In kaum einer Rechtsprechung kursieren derart viele Mythen, als im Mietrecht. Was dürfen Mieter und Vermieter in Bezug auf die Schließanlagen in den Wohnräumen, Garagen und Keller? Wir gehen den Irrtümern auf den Grund. Dabei beziehen wir uns auf die deutsche Rechtsprechung.

 

Wer muss für den Austausch der Schließanlage aufkommen?

Um diese Frage zu beantworten, muss geklärt werden, aus welchem Grund eine Schließanlage ausgewechselt wird.

Mietvertrag und MietrechtAnlässe gibt es, doch die Kostenübernahme ist abhängig vom Schuldner. Möglich ist, dass der Mieter, Vermieter oder die Versicherung für einen Austausch einstehen muss.

Der Mieter haftet, wenn dieser die Schlüssel verliert. Ein Mieter trägt für die vom Vermieter überlassenen Schlüssel die volle Verantwortung und hat diese ordnungsgemäß aufzubewahren. Wie die Ordnung definiert wird, darüber streiten sich häufig beide Parteien vor dem Gericht.

Wir geben Ihnen ein paar Tipps, damit Sie Streitigkeiten vermeiden:

1. Dokumentieren Sie im Mietvertrag, wie viele Schlüssel Sie für jede Schließanlage vom Vermieter erhalten haben.
2. Schlüssel, die Sie nicht bei sich tragen, müssen Sie so deponieren, dass diese vor Dritten geschützt sind. Beispielsweise in einem verschließbaren Schlüsselkasten oder einer Geldkassette.
3. Informieren Sie umgehend den Vermieter über den Verlust eines Schlüssels.
4. Schließen Sie eine Hausratversicherung ab, in der die Schlüssel und die Schließanlage mit versichert sind. Bei Einbruch und Diebstahl, haftet bei Drittschuldnern die Versicherung.

Abgebrochene Schlüssel in einer Schließanlage lassen sich durch unsere professionellen Monteure entfernen. Bevor Sie also das Handtuch werfen, nehmen Sie zu uns Kontakt auf. Wir sind binnen Minuten vor Ort, um Ihnen zu helfen. Für die Kosten, sofern Sie als Verursacher gelten, müssen Sie selbst aufkommen.

Abgebrochener Schlüssel

Wie verhält es sich bei Drittschuldnern, mit denen ein Mieter im engen Verhältnis steht?

Es kommt darauf an, ob Sie einer dritten Person die Schlüssel ausgehändigt haben, um ihm oder ihr Zutritt zu Ihren Wohnräumen zu gewähren. In solch einem Fall haften Sie gegenüber dem Vermieter, wenn eine dritte Person Schaden an der Schließanlage verursacht. Sie können auf zivilrechtlichem Weg, die Kosten von Ihrem Bekannten, Verwandten oder Freund einklagen.

Während der Mietzeit ist der Mieter berechtigt, auf seine Kosten die vorhandenen Schließanlagen auszuwechseln.

Dabei gilt: Die ursprünglichen Schließanlagen und Schlösser muss der Mieter aufbewahren. Nach Ende der Mietzeit müssen Sie die eigentlichen Schließanlagen wieder einsetzen und die Schlüssel dem Vermieter aushändigen. Beim Austausch der Schließanlagen dürfen keine Schäden entstehen. Der Vorgang ist laut Aktenzeichen 217 C 483/93 des Amtsgerichts Köln auch gegen den Willen des Vermieters zulässig.

 

Zweitschlüssel für den Vermieter – ist das zulässig?

In vielen Mietverträgen wird vermerkt, dass ein Ersatz- oder Zweitschlüssel beim Vermieter bleibt, damit dieser im Notfall die Wohnräume auch ohne Einverständnis des Mieters betreten kann. Bei Verbraucherschützern stößt eine derartige Klausel auf Granit, denn sie gilt als unzulässig. Vermieter sind nicht berechtigt, Schlüssel einer Schließanlage einzubehalten.

Werden Schlüssel ohne Zustimmung des Mieters einbehalten, kann bei unbefugtem Zutritt des Vermieters, eine Klage eingereicht werden.

Laut dem Aktenzeichen 64 S 305/98 vom Landgericht Berlin darf ein Vermieter nur nach vorheriger Zustimmung die Wohnräume des Mieters betreten. Mit Beginn des Mietvertrages wird das Hausrecht (oft auch Wohnrecht genannt) dem Mieter übertragen. Bei Gefahr im Verzug, ist der Vermieter berechtigt die Tür durch die Polizei, Feuerwehr oder einen Schlüsseldienst öffnen zu lassen. Die Kostenübernahme hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab.

Schlüssel und SchließzylinderBesuche mit Handwerkern, Besichtigungsbesuche oder Kontrollen dürfen nur nach Terminabsprache mit dem Mieter erfolgen. Widersetzt sich der Vermieter zur vollständigen Herausgabe aller Schlüssel der Schließanlagen, kann der Mieter ohne Zustimmung des Vermieters auf dessen Kosten die Schließanlagen auswechseln lassen. Die Kosten müssen dem Wert der bestehenden Schließanlage entsprechen. Unzulässig ist, wenn eine herkömmliche bestehende Schließanlage durch eine aufwendige Sicherheitsschließanlage ersetzt wird.

Verweigert der Vermieter die Kostenübernahme, so kann diese auf rechtlichem Weg eingeklagt werden. Viele Gerichte akzeptieren auch, dass der Mieter die Kosten von der Miete abzieht, wenn dieser einen Kostennachweis erbringt. Dieser Zustand liegt aber in einem deutlichen Graubereich, es gibt verschiedene Urteile dazu. In solchen Fällen raten wir zu einer Rechtsberatung.

Ein Urteil vom BGH zum Thema Schließanlage austauschen finden Sie hier.

 

Wie können wir Ihnen helfen?

100 Prozent ZufriedenheitsgarantieWir sind ein Schlüsseldienst Gelsenkirchen mit einem breiten Portfolio. Unsere Dienstleistungen bieten wir für private wie gewerbliche Kunden an. Sie können uns sowohl als Mieter wie Vermieter kontaktieren.

Gerne beraten unsere fachkundigen Mitarbeiter Sie in einem persönlichen Gespräch. Unsere erfahrenen Monteure führen mit Ihnen auf Wunsch eine unverbindliche Bestandsaufnahme Ihrer Schließanlagen durch.

Für weitere Informationen bitten wir um Kontaktaufnahme.

Wir freuen uns auf Sie!

 

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